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Einschränkung von Tabakwerbung

Die Verordnung über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (TabV) trat 2012 in Kraft. Sie regelt das Verbot von Werbung, die sich an Jugendliche richtet.

Ferner regelt sie auch die Herstellung, die Etikettierung, die Werbung und die Abgabe von Tabakerzeugnissen und Raucherwaren ohne Tabak an die Konsumenten. Sie enthält im Besonderen die Positivliste der für die Herstellung von Tabakerzeugnissen zulässigen Stoffe und schreibt das Verbot von Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch vor.

Verordnung über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen

Des Weiteren verbietet das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTGV) die Ausstrahlung von Werbung für Tabakerzeugnisse in Radio- und Fernsehsendungen.

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen, Art. 10

Gesundheitsförderung Wallis (GFW)
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