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Ressourcen und Dokumentation

Müssen Sie mehr über Glücksspielsucht wissen?

Beschreibung der Störung

Spielsucht ist eine seit den 1990er-Jahren von der WHO anerkannte psychische Störung. Der DSM 5 (diagnostischer und statistischer Leitfaden psychischer Störungen) ordnet diese Sucht unter die Abhängigkeitsstörungen ein, zu denen beispielsweise auch Alkohol- oder Drogensucht gehören. Spielsüchtige leiden häufig noch an weiteren Abhängigkeiten wie beispielsweise Alkohol-, Tabak-, Medikamenten- oder Drogensucht.

Wichtige Zahlen

  • Behandlungsbeginn circa 5 Jahre nach dem Auftreten der Spielprobleme

Spielsüchtige beginnen circa 5 Jahre nach dem Auftreten der Spielprobleme mit einer Therapie. Während dieser Latenzzeit werden die finanziellen, sozialen und gesundheitlichen Folgen gravierend, denn die Spieler geraten schnell in eine Spirale, aus der sie nicht mehr entkommen können, auch wenn sie glauben, ihre Situation unter Kontrolle zu haben.

 

  • 21 Casinos in der Schweiz und mehr als 79'900 ausgeschlossene Personen

Das Glücksspielangebot in der Schweiz ist in den letzten Jahren immer grösser geworden, namentlich seit der Einführung der Casinos im Jahr 2000. Es gibt 21 aktive Casinos und auch die Zahl und die Vielfalt der Lotteriespiele steigt. Diese Tatsachen haben die Behörden dazu bewegt, Gesetze und Vorschriften zu erlassen (Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken 1999 und interkantonale Vereinbarung über die Lotterien und Wetten im Jahr 2006). Die Westschweizer Kantone haben beschlossen, ihre Kräfte zu bündeln und ein interkantonales Programm gegen Spielsucht (programme intercantonal de lutte contre la dépendance au jeu, PILDJ) ins Leben zu rufen. Das Mandat wurde dem Groupement Romand des Études sur les Addictions (GREA) anvertraut.

 

  • Die sozialen Kosten in Verbindung mit Spielsucht liegen zwischen 551 und 648 Millionen Schweizer Franken pro Jahr

Es handelt sich um zusätzliche Gesundheitskosten, Produktionsausfallkosten und Kosten im Zusammenhang mit dem gesundheitsbedingten Verlust von Lebensqualität. Die sozialen Kosten pro spielsüchtiger Person und pro Jahr liegen zwischen 15'000 und 17'000 Franken.

Gesetzliche Grundlage

Seit dem 01.01.2019 sind das Geldspielgesetz (BGS) und die dazugehörigen Verordnungen in Kraft. Das BGS löst das Spielbankengesetz vom 18. Dezember 1998 und das Lotteriegesetz vom 8. Juni 1923 ab. Mit dem BGS werden die folgenden vier Hauptziele angestrebt:
  • Die Bevölkerung soll angemessen vor den Gefahren geschützt werden, die von Gelspielen ausgehen, dazu zählt insbesondere die Gefahr vor exzessivem Geldspiel;
  • Die Geldspiele sollen sicher und transparent durchgeführt werden;
  • Die Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten sollen vollumfänglich und in transparenter Weise für gemeinnützige Zwecke verwendet werden;
  • Ein Teil der Bruttospielerträge der Spielbanken wird zugunsten der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung verwendet.

Das BGS erlaubt neu die bisher verbotene Durchführung von Online-Spielbankenspielen.

 

Hilfe für Spieler und Angehörige

  • Kostenlose und anonyme Telefonhotline rund um die Uhr: 0800 040 080

Diese Telefon-Hotline kann von Spielern und Angehörigen oder Fachleuten verwendet werden. Sie ist als Anlaufstelle für Informationen und Unterstützung gedacht und wird von Fachleuten für Spielsucht betrieben. Anrufer können direkt telefonisch mit einem kantonalen Hilfezentrum verbunden werden. Die Partner dieser Telefon-Hotline sind der Verein Rien ne va plus in Genf und Tel 143 La Main Tendue in Genf.


Sucht Wallis bietet Personen mit Suchtproblemen und ihren Angehörigen Unterstützung und Begleitung. Die Betreuung ist komplett anonym. Betroffene werden in fünf auf den Kanton verteilten ambulanten Einheiten (Martigny, Monthey, Sitten, Siders, Visp) empfangen, um sie zu informieren, weiterzuleiten und zu begleiten. In vier stationären Einheiten werden Süchtige behandelt, um sie zu entwöhnen und ihre Lebensqualität zu verbessern, unabhängig von der Sucht, an der sie leiden.
 
 
Das Zentrum für Glücksspielsucht (Centre du jeu excessif - CJE) berät alle Personen, Patient.innen oder Familienmitglieder , die von Glücksspielsucht oder anderen Verhaltensauffälligkeiten betroffen sind. Es handelt sich um ein Universitätszentrum, welches auf den Gebieten Glücksspiel- und Geldspielsucht spezialisiert ist und dem Suchtmedizinischen Dienst der Abteilung für Psychiatrie des Universitätsspital Lausanne (Centre hospitalier universitaire vaudois - CHUV) angegliedert ist.
 
Jeder Bürger kann einem Casino die Identität eines Angehörigen mitteilen, bei dem Spielsucht vermutet wird. In diesem Fall muss das Casino Nachforschungen anstellen.

Liens externes

Informations complémentaires

Gesundheitsförderung Wallis (GFW)
Rue de Condémines 14 Case postale 1951 Sitten +41 (0)27 329 04 29
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