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Keine der getesteten elektronischen Einwegzigaretten (Puffs) erfüllt die Anforderungen

Der Bericht des Kantonalen Labors Basel-Stadt ist erschienen.

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt überprüfte zweiunddreissig elektronische Einwegzigaretten auf ihre Konformität mit dem Lebensmittel- und Chemikalienrecht.

Ergebnis

Alle getesteten Proben wiesen mindestens eine Abweichung von den gesetzlichen anforderungen auf. Sieben Proben durften sogar nicht verkauft werden, weil sie den zulässigen Nikotingehalt überschritten hatten, Lötmittel mit verbotenem Blei verwendeten oder giftige Inhaltsstoffe enthielten.

Elektronische Einwegzigaretten sind so konzipiert, dass sie leicht konsumiert und entsorgt werden können, wenn sie leer sind. Es handelt sich um Produkte, die dem Lebensmittel- und Chemikalienrecht unterliegen. Im Rahmen seiner Untersuchung überprüfte das kantonale Laboratorium mehrere Punkte. Auf der Ebene des Geräts testete es, ob die Lötstellen Blei enthielten, was verboten ist. Bei der E-Flüssigkeit testete es deren Volumen, den Nikotingehalt und das Vorhandensein von giftigen Inhaltsstoffen. Auf der Ebene der Deklaration überprüfte er die Verpackung, die Beipackzettel, die Meldepflicht der Produkte im Produktregister sowie die EU-Konformitätserklärung für elektrische Geräte. Auf der Ebene der Entsorgung schliesslich kontrollierte er, ob die Entsorgungsgebühr bezahlt wurde.

Das Labor sammelte zweiunddreißig Proben, die alle mindestens eine Nichtkonformität aufwiesen. Insgesamt gab es 213 Nichtkonformitäten aus 18 verschiedenen Gründen. Sieben Verkaufsverbote wurden ausgesprochen, zwei wegen Überschreitung des maximal zulässigen Nikotingehalts, zwei wegen nicht konformer Schweissnaht und drei wegen fortpflanzungsgefährdender Inhaltsstoffe.

Viele Importeure zahlten die Entsorgungsgebühr für Geräte, die Batterien enthielten, nicht. Viele von ihnen gaben auch nicht an, ob ihre Produkte den europäischen Rechtsvorschriften entsprachen.

Was uns diese Studie zeigt:

  • Man kann sich nicht auf die Selbstkontrolle der Hersteller und Importeure verlassen.
  • Man kann sich nicht auf die Inhaltsangaben und Nikotinwerte auf den Verpackungen verlassen.
  • Wir wissen nicht, was unsere Kinder und Jugendlichen wirklich konsumieren.

Ähnlich wie Testkäufe den Verkauf von Tabakprodukten an Minderjährige regulieren, sollten strenge Kontrollen regelmäßig von allen kantonalen Laboratorien oder einem nationalen Labor durchgeführt werden, um zu verhindern, dass Produkte, die sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für den Planeten schädlich sind, auf den Markt kommen und von unseren Jugendlichen konsumiert werde

Gesundheitsförderung Wallis (GFW)
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