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Darf die Pflegefachperson Schulgesundheit ohne mein Einverständnis einen Antigen- oder PCR-Test an meinem Kind durchführen?

Grundsätzlich darf die Pflegefachperson Schulgesundheit kein Antigen- oder PCR-Test ohne Einverständnis durchführen. Verweigert ein Kind aber einen vom Kantonsarztamt empfohlenen Test, muss das Kind 10 für 10 Tage in Quarantäne bleiben.

Gesundheitsförderung Wallis (GFW)
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