> Darf die Pflegefachperson Schulgesundheit ohne mein Einverständnis einen Antigen- oder PCR-Test an meinem Kind durchführen?
Darf die Pflegefachperson Schulgesundheit ohne mein Einverständnis einen Antigen- oder PCR-Test an meinem Kind durchführen?
Grundsätzlich darf die Pflegefachperson Schulgesundheit kein Antigen- oder PCR-Test ohne Einverständnis durchführen. Verweigert ein Kind aber einen vom Kantonsarztamt empfohlenen Test, muss das Kind 10 für 10 Tage in Quarantäne bleiben.