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Darf die Pflegefachperson Schulgesundheit ohne mein Einverständnis einen Antigen- oder PCR-Test an meinem Kind durchführen?

Grundsätzlich darf die Pflegefachperson Schulgesundheit kein Antigen- oder PCR-Test ohne Einverständnis durchführen. Verweigert ein Kind aber einen vom Kantonsarztamt empfohlenen Test, muss das Kind 10 für 10 Tage in Quarantäne bleiben.

Gesundheitsförderung Wallis (GFW)
Rue de Condémines 14 Case postale 1951 Sitten +41 (0)27 329 04 29
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