Der Bundesrat hat beschlossen, dass ab dem 6. Juli 2020 eine Quarantänepflicht für Personen gilt, die aus einem Staat oder einem Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gemäss der Liste der COVID-19-Verordnung über Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs in die Schweiz einreisen.
Jede Person, die sich im einem Staat oder einem Gebiet mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus aufgehalten hat, ist verpflichtet das folgende Verfahren einzuhalten:
Meldeverfahren im Kanton Wallis für obligatorische Quarantänemassnahmen für Reisende aus bestimmten Risikogebieten
Declaration form in english
Name
Vorname
Adresse (In Wallis)
PLZ
Ort
E-Mail-Adresse
Handynummer
Risikoland*
Deutschland Land Sachsen Österreich Land Salzburg Österreich Land Oberösterreich Österreich Land Kärten Österreich Land Steiermark Italien - Regione Friaul-Julisch Venitien Italien - Region Emilia Romagna Italien - Regione Venetien Überseegebiet Polynésie française Südafrika grossbritannien Andorra Belize Brasilien Georgien Jordanien Kroatien Dänemark Irland Litauen Luxemburg Montenegro Nordmazedonien Niederlande Polen Panama Portugal San Marino Serbien Schweden Ungarn Vereinigte Staaten von Amerika Tschechien
Rückreisedatum in die Schweiz
Datum ende Quarantäne
(+ 10 Tage)
Auftreten von Symptomen nach Einreise in die Schweiz?
Häufige Symptome von Covid-19:
Seltenere Symptome:
Anmerkungen
Hinweis: Die Daten werden vertraulich behandelt und nur gesetzmässig und zweckgebunden bearbeitet.
*BAG - Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko
Wenn Sie jetzt oder in den nächsten Tagen eines oder mehrere der häufigen Symptome haben, haben Sie sich möglicherweise mit dem neuen Coronavirus angesteckt. Wenn dies der Fall ist, gehen Sie auf www.coronacheck.ch, um eine Selbsteinschätzung vorzunehmen. Je nach dem Ergebnis des Coronachecks sollten Sie sich in Isolation begeben und sich testen lassen. Bitte beachten Sie, dass ein negativer Test Ihre Quarantäne nicht verkürzt.
Telefon
058 433 0 144
Von Montag bis Freitag von 9.00-12.00 und von 13.30-17.00 Uhr.
E-mail :
Massnahmen