Isolation und Quarantäne
Um ein Wiederaufflammen der Epidemie zu verhindern, ist es wichtig, die Übertragungskette des Virus so schnell wie möglich blockieren zu können.
Sie wurden positiv getestet oder hatten engen Kontakt mit einem positiven Fall
Enger Kontakt mit einer Person bedeutet, dass Sie im gleichen Haushalt wie der bestätigte positive Fall leben oder dass Sie sich während der Ansteckungszeit (d.h. von 48 Stunden vor dem Auftreten der Symptome bis 10 Tage nach ihrem Auftreten) mindestens 15 Minuten lang ohne Schutzmassnahmen in weniger als 1,50 m Abstand zu dieser Person aufgehalten haben.
Sie müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben. Die Dauer der Quarantäne kann unter bestimmten Bedingungen verkürzt werden. Dazu muss die in Quarantäne befindliche Person negativ auf COVID-19 getestet werden. Dieser Test kann frühestens ab dem 7. Tag der Quarantäne durchgeführt werden.
Sie werden zu Beginn, in der Mitte und am Ende der Quarantänezeit von Mitarbeitenden der kantonalen Einheit für übertragbare Krankheiten oder der Gesundheitsförderung Wallis kontaktiert, um Ihren Gesundheitszustand zu beurteilen und die Einhaltung der Quarantänemassnahmen zu überwachen. Diese Kontaktaufnahme erfolgt entweder telefonisch oder per SMS (Absender: COVIDValais). Bitte befolgen Sie die nachstehenden Anweisungen zur Isolation und Quarantäne genau.
Sie reisen in die Schweiz ein und haben sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung aufgehalten?
Für Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und in die Schweiz einreisen, besteht Quarantänepflicht (dies ist nicht nur eine Empfehlung). Die rechtliche Grundlage dafür ist das Epidemiengesetz . Melden Sie Ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde.
Vorgehen nach der Einreise
- Gehen Sie sofort nach der Einreise in Ihr Zuhause oder eine andere geeignete Unterkunft.
- Sie müssen sich während 10 Tagen nach Ihrer Einreise ständig dort aufhalten. Folgen Sie der Anweisung zur Quarantäne . Die Dauer der Quarantäne kann unter bestimmten Bedingungen verkürzt werden. Dazu muss die in Quarantäne befindliche Person negativ auf COVID-19 getestet werden. Dieser Test kann frühestens ab dem 7. Tag der Quarantäne durchgeführt werden
- Mehr Infos
- Anweisung zur Quarantäne (15.03.21)
- Melden Sie Ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde.
- Folgen Sie den Anweisungen der Behörde.
- Wer sich einer Quarantäne entzieht oder die Meldepflicht nicht befolgt, begeht nach dem Epidemiengesetz eine Übertretung, die mit einer Busse von bis zu CHF 10'000 bestraft wird.
- Anweisungen zur Isolation (24.12.2020)
Wie sollte ich meine Ankunft ankündigen?
- Meldeverfahren : link
- Hotline : 058 433 0 144
Samstag und Sonntag von 8.00-12.00
Mehr Infos
- Download der Anweisungen zur Isolation (24.12.2020)
- Download der Anweisungen zur Quarantäne (15.03.2021)
Benötigen Sie Hilfe?
BAG - Nützliche Links für Information und Hilfe
BAG - Offizielle Seite
BAG - Nützliche Dokumente und Information in Fremdsprachen
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