Bitte in allen Situationen Abstand halten!
Indem Sie Abstand halten, schützen Sie sich und andere.
Der Bundesrat lockert die Massnahmen. Ab 11. Mai 2020 möglich: Präsenzunterricht in der obligatorischen Schule, Öffnung von Einkaufsläden, Märkten, Museen, Bibliotheken, Sportanlagen und Gastronomiebetrieben – unter Einhaltung von Schutzkonzepten.
Maskentragen - Schutzmassnahmen
- Sie können den Abstand von 2 Metern zu anderen Menschen nicht einhalten.
Zum Beispiel im Öffentlichen Verkehr. - Sie sind an einem Ort, wo man eine Maske tragen muss.
Zum Beispiel beim Coiffeur.
Nicht mehr als 5 Personen!
Immer noch dürfen nie mehr als 5 Personen zusammen sein.
Das gilt im öffentlichen Raum.
Zum Beispiel:
- Auf einem Platz
- Auf Spazier-Wegen
- In einem Park
Alle Menschen müssen Abstand von anderen Menschen halten.
- Am besten mehr als 2 Meter.
- Das gilt auch, wenn nur 2 Menschen zusammen sind.
Alle müssen diese Regel einhalten. Sonst gibt es eine Busse.

Ab 11. Mai 2020 offen oder gestattet
Das ist wieder offen:
- Kindergärten
- Primarschulen
- Sekundarschulen
- Läden
- Märkte
- Reisebüros
- Museen
- Bibliotheken
Das ist wieder erlaubt:
Kleine Veranstaltungen für maximal 5 Personen
- In Gymnasien und an der Universität
- In anderen Ausbildungs-Betrieben
Zum Beispiel: Sprachkurse, Fahrschule
So können Sie sich und andere schützen
Ganz wichtig ist: Alle Menschen müssen Abstand von anderen Menschen halten.
Am besten mindestens 2 Meter.
